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Balkonkraftwerke: Was Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Zeller & Partner | Real Estate
    Zeller & Partner | Real Estate
  • 23. Aug. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Die Installation von Balkonkraftwerken, auch bekannt als Steckersolargeräte, wird zunehmend vereinfacht. Diese kompakten Solaranlagen sind eine kosteneffiziente Möglichkeit, Sonnenenergie auf dem eigenen Balkon zu nutzen und so die Stromkosten zu senken. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen wird es für Mieter und Wohnungseigentümer noch einfacher, solche Anlagen zu installieren, da Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) den Einbau nicht mehr so einfach ablehnen können.


Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung entscheidende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Diese Änderungen sollen die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Konkret wurden die Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Das bedeutet, dass Mieter und Eigentümer nun einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung solcher baulichen Veränderungen haben. Ein pauschales Blockieren durch Vermieter oder die WEG ist somit nicht mehr möglich.


Allerdings muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft tritt.


Zustimmung und Mitspracherecht von Vermietern und WEG


Bislang war die Installation eines Balkonkraftwerks nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters bzw. der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft möglich. Diese Zustimmung darf nun jedoch nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden. Dies stärkt die Position der Mieter und Wohnungseigentümer erheblich.


Trotzdem bleibt das Mitspracherecht der Vermieter und der WEG in Bezug auf die konkrete Anbringung der Steckersolargeräte bestehen. Es können Vorgaben gemacht werden, wie die Anlage am Haus angebracht wird, solange diese Vorgaben den Anspruch auf Installation nicht aushöhlen.


Gesetzesentwurf für Balkonkraftwerke


Der aktuelle Gesetzesentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ sieht vor, dass Steckersolargeräte nun offiziell in die Liste der nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Diese baulichen Maßnahmen, auf deren Genehmigung Wohnungseigentümer einen Anspruch haben, werden ebenfalls in § 554 Abs. 1 BGB für Mieter entsprechend ergänzt.


Weitere Erleichterungen für Balkonkraftwerke


Bereits vor den jüngsten Gesetzesänderungen wurden Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu vereinfachen. Seit dem 1. April 2024 reicht eine vereinfachte Anmeldung der Geräte im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem trat das „Solarpaket I“ in Kraft, das zusätzliche Erleichterungen bietet. Dazu gehört unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, der vorübergehende Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine Erhöhung der maximalen Leistung von 600 Watt auf 800 Watt am Wechselrichter.


Fazit


Die neuen Regelungen zur Installation von Balkonkraftwerken bieten Mietern und Wohnungseigentümern deutlich mehr Rechtssicherheit und Gestaltungsspielraum. Vermieter und WEGs sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorgaben informieren, um ihre Mitspracherechte angemessen wahrzunehmen und Konflikte zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzesänderungen im Bundesrat verhandelt werden und wann sie endgültig in Kraft treten.


Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit ändern können. Der hier dargestellte Inhalt gibt den Stand vom August 2024 wieder. Wir empfehlen, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Informationen noch gültig sind.


Quellenangaben:

Deutscher Bundestag: Beschlussprotokoll vom 4. Juli 2024.

Bundesnetzagentur: Informationen zur Anmeldung von Balkonkraftwerken.

Solarpaket I: Gesetzesinitiative zur Förderung von Erneuerbaren Energien n Kraft seit 1. April 2024.

VerwalterPraxis Gold Online, Redaktion, HI16381893, Stand: 15.07.2024


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