Feuchteschutzlüftung nach DIN 1946-6: Fenster auf oder Lüftung an?
- Zeller & Partner | Real Estate
- 21. Sept. 2024
- 5 Min. Lesezeit

Nutzerunabhängige Lüftung: Ein Muss für moderne Wohngebäude
Die Anforderungen an die Luftdichtheit und Energieeffizienz von Gebäuden haben in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnungen (EnEV) und anderen baurechtlichen Vorschriften wurde der Fokus auf die Minimierung des Energieverbrauchs, insbesondere für Heizung und Warmwasser, gelegt. Dabei wurde jedoch lange Zeit eine wesentliche Herausforderung vernachlässigt: Die Sicherstellung eines ausreichenden Luftaustauschs in hochgedämmten, luftdichten Gebäuden. Dies führte zu erheblichen Problemen, vor allem im Hinblick auf Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden.
Die Rolle der DIN 1946-6
Die DIN 1946-6, eine Norm zur Wohnungslüftung, korrigiert dieses Defizit. Sie fordert, dass der notwendige Luftwechsel in Wohnungen nutzerunabhängig gewährleistet sein muss, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Besonders in energetisch modernisierten Gebäuden, wo die Dichtheit der Gebäudehülle stark erhöht wurde, kann eine unzureichende Belüftung schnell zu gesundheitlichen und bautechnischen Problemen führen.
Vor Einführung dieser Norm war es üblich, dass die notwendige Frischluft über Fugen und Fenster in die Wohnräume gelangte. Diese undichten Stellen sorgten für einen kontinuierlichen Luftaustausch, auch wenn die Fenster geschlossen blieben. Doch mit der zunehmenden Abdichtung moderner Gebäude ist dieser natürliche Luftaustausch stark reduziert worden, sodass eine kontrollierte Wohnungslüftung notwendig geworden ist.
Warum ist eine nutzerunabhängige Lüftung wichtig?
Moderne Wohngebäude sind oft so dicht gebaut, dass ein ausreichender Luftaustausch nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Dies hat zur Folge, dass Feuchtigkeit, die durch tägliche Aktivitäten wie Kochen, Duschen oder das Trocknen von Wäsche entsteht, nicht mehr aus den Räumen abgeführt wird. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit begünstigt die Bildung von Schimmel, was nicht nur die Bausubstanz gefährdet, sondern auch zu gesundheitlichen Problemen führen kann.
Häufig wird dabei die Schuldfrage zwischen Mietern und Vermietern, Architekten oder Fachplanern zum Streitpunkt, wenn es um die Verursachung solcher Schäden geht. Laut der Norm muss die Lüftung eines Gebäudes jedoch so geplant werden, dass auch bei Abwesenheit des Nutzers oder geschlossenen Fenstern keine kritische Raumluftfeuchtigkeit erreicht wird, die zu Schimmelbildung führen könnte.
Unterschiedliche Lüftungsstufen
Die DIN 1946-6 definiert vier grundlegende Lüftungsprinzipien, die sicherstellen sollen, dass die Luftqualität und der Bautenschutz gewährleistet sind:
1. Lüftung zum Feuchteschutz (FL): Diese Lüftungsstufe dient primär dem Schutz vor Feuchtigkeitsschäden und muss rund um die Uhr sichergestellt sein – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
2. Mindestlüftung (ML): Hierbei handelt es sich um die minimal erforderliche Lüftung, die für eine ausreichende Raumluftqualität sorgt. Auch sie sollte weitgehend nutzerunabhängig gewährleistet sein.
3. Grundlüftung (GL): Sie ist die Basis für die Auslegung von Lüftungsanlagen und sorgt für Bautenschutz, Hygiene und Gesundheit.
4. Intensivlüftung (IL): Diese Stufe wird kurzzeitig genutzt, um Spitzenlasten, wie sie beispielsweise beim Duschen entstehen, abzubauen.
Die Feuchteschutzlüftung, also Stufe 1, ist dabei besonders entscheidend, da sie immer greifen muss, unabhängig von der Anwesenheit oder dem Verhalten der Bewohner.
Lüftungskonzepte: Fensterlüftung vs. nutzerunabhängige Lüftung
Eine zentrale Frage, die sich oft in der Praxis stellt, ist, ob eine Fensterlüftung für den Feuchteschutz ausreichend ist oder ob eine nutzerunabhängige Lüftung (wie eine mechanische Lüftungsanlage) zwingend erforderlich ist.
a) Fensterlüftung:
Eine manuelle Fensterlüftung kann grundsätzlich zur Ableitung der Feuchtigkeit genutzt werden. Sie setzt jedoch voraus, dass die Bewohner regelmäßig lüften und die Fenster entsprechend öffnen. Dies erfordert ein hohes Maß an Disziplin und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Lüftung, besonders in der kalten Jahreszeit, wenn die Außenluft kälter ist und das Lüften energieeffizienter durchgeführt werden sollte.
Der wesentliche Nachteil einer Fensterlüftung liegt darin, dass sie stark vom Verhalten der Bewohner abhängt. Vergessen oder unzureichend durchgeführtes Lüften kann die Entstehung von Feuchtigkeit und Schimmel begünstigen. Zudem ist es schwierig, eine gleichmäßige und ausreichende Luftzufuhr sicherzustellen, da Faktoren wie Wetterbedingungen oder persönliche Vorlieben eine Rolle spielen.
b) Nutzerunabhängige Lüftung:
Eine nutzerunabhängige Lüftungssysteme, wie mechanische Abluftanlagen oder zentrale Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, gewährleisten einen kontinuierlichen Luftaustausch, ohne dass die Bewohner aktiv eingreifen müssen. Diese Systeme sind besonders in modernen, dichten Neubauten oder bei energetisch sanierten Altbauten zu empfehlen, da sie einen kontrollierten Feuchteabtransport garantieren. Die Systeme arbeiten selbstständig und bieten damit einen konstanten Feuchteschutz, unabhängig vom Lüftungsverhalten der Bewohner.
Ist eine nutzerunabhängige Lüftung zwingend notwendig?
Ob eine nutzerunabhängige Lüftung zwingend erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kann in Gebäuden mit einer ausreichenden und regelmäßigen Fensterlüftung auch ohne ein mechanisches Lüftungssystem der Feuchteschutz erreicht werden. Allerdings sind die Anforderungen der DIN 1946-6 so formuliert, dass die Lüftung auch ohne Zutun der Bewohner sichergestellt sein muss, um Bauschäden und Schimmelbildung zu verhindern.
In Neubauten und energetisch sanierten Gebäuden ist aufgrund der hohen Luftdichtheit eine nutzerunabhängige Lüftung fast immer erforderlich, um den Feuchteschutz zu gewährleisten.
In älteren Bestandsgebäuden mit geringerer Luftdichtheit könnte eine regelmäßige Fensterlüftung ausreichen, um die erforderliche Feuchteabfuhr zu gewährleisten. Hier sollte jedoch das Lüftungsverhalten der Bewohner sehr diszipliniert sein, um das Risiko von Feuchteschäden zu minimieren.
Juristische Herausforderungen und Haftungsrisiken
Die Einführung der Norm hat auch juristische Implikationen. Denn ein Gebäude, das nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, muss eine funktionsfähige Lüftung gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, können Planungsfehler und Haftungsrisiken entstehen. Besonders bei Modernisierungsmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern muss die Lüftungssituation überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Wird dies versäumt, liegt im Schadensfall häufig ein baulicher Mangel vor.
Fazit:
Eine Fensterlüftung kann in bestimmten Fällen für den Feuchteschutz ausreichen, insbesondere in älteren, weniger luftdichten Gebäuden. Allerdings wird in modernen, energieeffizient gebauten oder sanierten Häusern aufgrund der hohen Dichtigkeit der Gebäudehülle eine nutzerunabhängige Lüftung empfohlen oder sogar notwendig.
Sie bietet die Sicherheit, dass die Anforderungen des Feuchteschutzes nach DIN 1946-6 zuverlässig eingehalten werden, ohne dass es auf das Lüftungsverhalten der Bewohner ankommt.
Maßnahmen zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs sind im Neubau und bei der Modernisierung nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass ein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Nutzerunabhängige Lüftungssysteme nach DIN 1946-6 bieten eine zuverlässige Lösung, um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Dabei bleibt es eine Planungsaufgabe, das passende Lüftungskonzept für das jeweilige Gebäude zu entwickeln – in enger Abstimmung mit den Bedürfnissen der Nutzer.
Wir stellen Ihnen das Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau gerne hier zur Verfügung.
Quellenangaben:
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher, RA Elke Schmitz
„Lüftung muss nutzerunabhängig sein“, Artikel veröffentlicht in der Ausgabe 03-2010, Verfasser unbekannt, Abrufdatum: 25. Februar 2010.
Energieeinsparverordnung (EnEV) [2, 3, 4] sowie weitere genannte Normen und Gesetze.
https://www.tga-fachplaner.de/raumlufttechnik/wohnungslueftung-lueftung-muss-nutzerunabhaengig-sein
WSchVo 95: Wärmeschutzverordnung 1995 – Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 24. August 1994, BGBl I Nr. 55 S. 2121
EnEV 2002: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden vom 16. November 2001, BGBl. I Nr. 59 S. 3085
EnEV 2007: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Gebäudetechnik bei Gebäuden vom 24. Juli 2007, BGBl. I Nr. 34 S. 1519
EnEV 2009: Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009, BGBl. I Nr. 23 S. 955
DIN EN ISO 7730 Ergonomie der thermischen Umgebung – Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2006
DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 2, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2003
Oswald: Schwachstellen, Erscheinungsbilder und Ursachen häufiger Bauschäden. db – das Bauzentrum, 9-1995
DIN 4108-7 (Entwurf) Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2009
DIN EN 15251: Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik. Berlin: Beuth Verlag, August 2007
DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2009
Berhorst, H.: DIN 1946 Teil 6: Konsequenzen für Planer, Bauherren und Nutzer. Berlin: Huss, MGT 5-2006
Westfeld, H.: Relevanz von Lüftungsanlagen in der neuen Wohnungs-Lüftungsnorm DIN 1946-6. Zusammenfassung aus Aufsätzen des Autors in „Sachverständige“ 11/2008, „NZ-Bau“ 05/2009 und „NZ-Mietrecht“ 12/2009
DIN 1946-6: VDI-Lüftungsregeln – Wohnungslüftung. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 1998, zurückgezogen
Disclaimer
Dieser Beitrag stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzt keine professionelle juristische Auskunft. Die rechtlichen Anforderungen und die Rechtsprechung im Bereich des Bau- und Energierechts ändern sich ständig. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten und zur Vermeidung von Haftungsrisiken einen Fachanwalt oder einen entsprechenden Berater zu konsultieren.
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