PV-Anlagen: Steuerliche Aspekte und Steuervorteile
- Zeller & Partner | Real Estate
- 18. Aug. 2024
- 3 Min. Lesezeit

Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist ein bedeutender Schritt in Richtung erneuerbare Energien und kann sich nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell lohnen. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Aspekten aus? Bis 2022 mussten Betreiber einer PV-Anlage wichtige Entscheidungen bezüglich der Besteuerung treffen. Wer den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeiste und eine Einspeisevergütung erhielt, wurde zum Unternehmer und musste für diese Einnahmen Steuern zahlen. Doch seit der EEG-Novelle 2023 hat sich die Situation grundlegend geändert. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die steuerlichen Veränderungen werfen.
1. Umsatzsteuer: Neue Regelungen seit 2023
Bis 2022 standen Betreiber einer PV-Anlage vor der Wahl: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung. Die Kleinunternehmerregelung befreite von der Umsatzsteuer, doch die Rückerstattung der beim Kauf gezahlten Umsatzsteuer entfiel. Alternativ konnte die Regelbesteuerung gewählt werden, um die Umsatzsteuer zurückzufordern, allerdings verbunden mit einer Bindung von fünf Jahren und der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 kam die Einführung des Nullsteuersatzes auf den Kauf und die Installation einer PV-Anlage. Für Anlagen bis zu einer bestimmten Größe ist die Regelbesteuerung daher nicht mehr nötig. Der Nullsteuersatz gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 installiert wurden. Dabei entfällt die Umsatzsteuer nicht nur auf den Kauf der Anlage, sondern auch auf alle damit verbundenen Leistungen. Dies bringt eine erhebliche Erleichterung für Betreiber kleinerer Anlagen, die nun ihre PV-Anlage zum Nettopreis erwerben können, ohne sich um Umsatzsteuerregelungen kümmern zu müssen.
Wichtiger Hinweis: Der Nullsteuersatz gilt nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei Anlagen bis 30 kWp auf Privatwohnungen oder öffentlichen Gebäuden. Für größere Anlagen bleibt die Option zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung bestehen.
2. Einkommensteuer: Steuerliche Erleichterungen für kleinere Anlagen
Auch bei der Einkommensteuer hat sich einiges getan. Früher mussten Betreiber von PV-Anlagen bis 10 kWp einen Antrag stellen, um sich von der einkommensteuerlichen Behandlung befreien zu lassen. Seit der EEG-Novelle 2023 gilt diese Befreiung automatisch für Anlagen bis 30 kWp. Das bedeutet, dass auf den Ertrag dieser Anlagen keine Einkommensteuer mehr erhoben wird. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für Bestandsanlagen ab dem Steuerjahr 2022.
Wichtiger Hinweis:
Mit dem Wegfall der Einkommensteuerpflicht entfällt allerdings auch die Möglichkeit, Abschreibungen oder Betriebskosten steuerlich geltend zu machen.
3. Gewerbesteuer: Was bleibt, was ändert sich?
Für die Gewerbesteuer gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Betreiber, die ihren erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, üben eine gewerbliche Tätigkeit aus und müssen dies dem Finanzamt melden. Für Privatpersonen, die nur eine kleine Anlage auf ihrem Hausdach betreiben, ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung nötig. Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Überschuss von 24.500 Euro an.
4. Stromsteuer: Befreiung für kleine Anlagen
Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sind von der Stromsteuer befreit. Diese Befreiung gilt unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht oder an Dritte geliefert wird. Anlagen mit einer höheren Leistung sind nur für den Eigenverbrauch steuerbefreit.
5. Bauabzugsteuer: Was Bauherren beachten müssen
Die Bauabzugsteuer von 15 % gilt auch für die Errichtung einer PV-Anlage. Diese Steuer soll die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen. Bauherren sind verpflichtet, 15 % des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, es sei denn, das ausführende Unternehmen kann eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Fazit
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Besonders die Einführung des Nullsteuersatzes und die Erleichterungen bei der Einkommensteuer machen den Betrieb einer PV-Anlage attraktiver. Dennoch bleibt es wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen, um die Vorteile optimal nutzen zu können.
Disclaimer:
Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die steuerlichen Regelungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gesetzgebung kann sich jederzeit ändern, daher ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
Quelle: Joachim Gutmann, VerwalterPraxis Gold Online, Gutmann, HI15520417, Stand: 10.06.2024
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